Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2022 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 40.000 €.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Verwerfung seiner Berufung.
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