Beschränkung auf die Hinzurechnung von Zinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
FG Münster, Urteil vom 30.11.2023 - Aktenzeichen 10 K 2062/20 G
DRsp Nr. 2024/3663
Beschränkung auf die Hinzurechnung von Zinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
Für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige eine möglichst hohe Betriebsvermögensmehrung im Sinne einer Gewinnmaximierung oder überhaupt eine bestimmte Höhe einer Betriebsvermögensmehrung anstrebt oder tatsächlich erreicht. Erforderlich aber auch ausreichend ist das Streben nach einer Mehrung des Betriebsvermögens, um auf Dauer, d.h. für die Zeit zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung, einen Totalgewinn zu erzielen. Ein geringfügiger Überschuss ist hierfür ausreichend. Eine gewisse Mindestverzinsung des Eigenkapitals ist hingegen nicht erforderlich. Erzielt der Steuerpflichtige mit seinem Unternehmen (jedenfalls nachhaltig) tatsächlich Gewinne, so ist dieser Umstand nach der Rechtsprechung ein kaum zu widerlegendes Indiz dafür, dass auch die Absicht besteht, einen Totalüberschuss zu erzielen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.