Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird für das Beschwerdeverfahren bis zur teilweisen Rücknahme des Festsetzungsantrags mit Schriftsatz vom 30. Januar 2023 auf 1.607,45 EUR und für die Folgezeit auf 876,79 EUR festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der an die Ausgangsinstanz gerichtete Festsetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird in einen an das Beschwerdegericht gerichteten Antrag umgedeutet.
Das gemäß § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG zuständige Beschwerdegericht entscheidet nach § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG durch den Einzelrichter.
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