FG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2023
8 K 152/22

Beschwer; Einkunftsart; Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2023 - Aktenzeichen 8 K 152/22

DRsp Nr. 2023/16934

Beschwer; Einkunftsart; Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

Der Streit über die Zuordnung von Einkünften zu einer bestimmten Einkunftsart führt mangels Beschwer nicht zu einer Anfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides, wenn daraus keine abweichende Steuerfestsetzung resultiert.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit eines Einspruchs. In der Sache begehren die Kläger die Zuordnung von Verpachtungserträgen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben weiteren Einkünften erzielte die Klägerin unter anderem Erträge aus der Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Höhe von ... € im Jahr 2017, in Höhe von ... € im Jahr 2018 sowie in Höhe von ... € im Jahr 2019. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen für die betreffenden Jahre erklärten die Kläger diese Erträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Beklagte veranlagte die Kläger zunächst erklärungsgemäß und setzte die Einkommensteuer für das Jahr 2017 in Höhe von ... €, für das Jahr 2018 in Höhe von ... € und für das Jahr 2019 in Höhe von ... € fest. Die Bescheide ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 ().