Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16.11.2020 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1.
3.Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 34.316,63 EUR.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist eine gemeinnützige GmbH. Ihr Stammkapital unterfällt in fünf Geschäftsanteile zu gleichen Teilen (Nennbetrag jeweils 5.120 EUR), so dass jeder Anteil 20 % der Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft (25.600 EUR) vermittelt.
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