OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.01.2024
3 W 85/23
Normen:
RVG § 2; RVG § 13;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 135
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 15.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 52 VI 338/97

Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung der Nachlassverwalterin

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2024 - Aktenzeichen 3 W 85/23

DRsp Nr. 2024/3018

Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung der Nachlassverwalterin

Tenor

1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 15.12.2022, Az. 52 VI 338/97, wird zurückgewiesen.

2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Beschwerdewert: 6.030,79 €

Normenkette:

RVG § 2; RVG § 13;

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung der Nachlassverwalterin.