Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 20. Dezember 2021 -
Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 424.326 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde (§ 68 GKG) der Klägerin gegen den vom Verwaltungsgericht auf 1.500.000 € festgesetzten Streitwert für das das erstinstanzliche Klageverfahren hat teilweise Erfolg.
1. Das Verwaltungsgericht hat die am 3. Juni 2019 erhobene Anfechtungsklage gegen eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für 35 Gebäude im Bereich einer ehemaligen Kaserne sowie die dazu angedrohten Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500 € abgewiesen. Ein Teil der ehemaligen Kasernengebäude ist gewerblich vermietet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|