1. Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neuruppin vom 15.05.2023 -
2. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 5.000 € festgesetzt.
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