Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.9.2022 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Klägerin begehrt die Herabsetzung des vom Senat im Verfahren
Die Klägerin hat in dem Ausgangsverfahren -
festzustellen, dass die bei dem Beklagten beschäftigten Richter wegen Verletzung ihres Rechtes auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung nicht berechtigt waren, Dateninhalte aus den privatrechtlichen Familienverfahren an den Arbeitgeber der Klägerin - die Staatskanzlei des Saarlandes - weiterzuleiten, und
2.
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