Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. November 2023 wird mit Ausnahme der Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt neu gefasst:
Die aufschiebende Wirkung der Klage
Im Übrigen werden der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt und die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
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