OLG Hamburg - Beschluss vom 16.02.2024
4 W 17/24
Normen:
KV GKG Nr. 1211; GKG § 21;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 220
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 22.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 317 O 50/23

Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen einer Gebührenermäßigung für die anwaltliche Tätigkeit

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2024 - Aktenzeichen 4 W 17/24

DRsp Nr. 2024/4491

Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen einer Gebührenermäßigung für die anwaltliche Tätigkeit

Orientierungssätze: Ist das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden, dem bereits ein Versäumnisurteil vorausgegangen war, so führt dies nicht zu einer Gebührenermäßigung nach KV GKG Nr. 1211, ohne dass im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen und aufzuklären wäre, ob das vorausgehende Versäumnisurteil formal zu Recht erlassen wurde. Die Klärung, ob eine Nichterhebung von Gerichtskosten ausnahmsweise wegen einer unrichtigen Sachbehandlung geboten ist, ist ggf. dem Verfahren nach § 21 GKG vorbehalten.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2023, Az. 317 O 50/23, wird auf Kosten der Beklagten nach einem Beschwerdewert von 425 € zurückgewiesen.

Normenkette:

KV GKG Nr. 1211; GKG § 21;

Gründe

I.