Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 19. September 2023 - Einzelrichterin der 7. Kammer - wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger streitet mit der Q. über die Höhe der ihm aufgrund seiner Beiordnung in einem Asylrechtsstreit zustehenden Vergütung.
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