Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2022 insoweit geändert, als der Beklagte verurteilt wird, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 6. Mai 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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Die Beteiligten streiten um eine Zulassung nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs.
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