Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1973 geborene Kläger ist seit April 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und wurde seit Juli 2000 fortlaufend zum Notarvertreter bestellt.
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