FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 21.11.2023
1 K 232/22
Normen:
DBA Zypern Art. 14 Abs. 1;

Besteuerung von Löhnen im Ansässigkeitsstaat i.R.v. Einkünften eines Steuerpflichtigen aus einer ausgeübten Tätigkeit im Schiffsverkehr

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.11.2023 - Aktenzeichen 1 K 232/22

DRsp Nr. 2024/2812

Besteuerung von Löhnen im Ansässigkeitsstaat i.R.v. Einkünften eines Steuerpflichtigen aus einer ausgeübten Tätigkeit im Schiffsverkehr

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA Zypern Art. 14 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Einkünfte des Klägers aus einer Tätigkeit im Schiffsverkehr zwischen Hamburg und Helgoland, die von einem auf Zypern ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

1.

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war 2017 als ... auf der HSC A tätig und erzielte dadurch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die HSC A ist ein Highspeed-Katamaran, der als Passagierfähre zwischen Hamburg und Helgoland verkehrt. Arbeitgeber des Klägers war die B Limited mit Sitz in Limassol (Zypern). Die HSC A fährt unter zypriotischer Flagge. Eigner des Schiffs ist die C Limited mit Sitz ebenfalls in Limassol. Sie hat das Schiff einschließlich Besatzung an die D GmbH & Co. KG vermietet.