BFH - Urteil vom 13.12.2011
II R 52/09
Normen:
AO § 167 Abs. 1 S. 1; VersStG § 7 Abs. 1 S. 1; VersStG § 8 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Hamburg, vom 27.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 12/09

Besteuerung von Versicherungsprämien hinsichtlich der in den Reiseversicherungspaketen enthaltenen Krankenversicherungen bei Vorliegen eines einheitlichen Versicherungsverhältnisses; Voraussetzungen für den Erlass eines Nachforderungsbescheids

BFH, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen II R 52/09

DRsp Nr. 2012/5447

Besteuerung von Versicherungsprämien hinsichtlich der in den Reiseversicherungspaketen enthaltenen Krankenversicherungen bei Vorliegen eines einheitlichen Versicherungsverhältnisses; Voraussetzungen für den Erlass eines Nachforderungsbescheids

NV: Mit einem Nachforderungsbescheid gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Versicherer wegen Versicherungsteuer macht die Finanzbehörde materiell-rechtlich einen Haftungsanspruch geltend. Wegen der Akzessorietät des Haftungsanspruchs ist der Erlass eines Nachforderungsbescheids nur rechtmäßig, wenn die Steuerschuld, für die der Versicherer als Entrichtungsschuldner haftet, entstanden ist und noch besteht.

Normenkette:

AO § 167 Abs. 1 S. 1; VersStG § 7 Abs. 1 S. 1; VersStG § 8 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Versicherungsgesellschaft, vertreibt Reiseversicherungspakete. Am 15. Februar 2001 gab sie eine Versicherungsteueranmeldung für Januar 2001 ab. Darin behandelte sie die Prämienanteile, die auf die in den Reiseversicherungspaketen enthaltenen Krankenversicherungen entfielen, als steuerfrei nach § 4 Nr. 5 des Versicherungsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (VersStG).