FG Hessen - Urteil vom 10.07.2023
5 K 228/22
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
ZEV 2023, 855

Besteuerungsfreiheit bei Grundstücksschenkungen nur unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

FG Hessen, Urteil vom 10.07.2023 - Aktenzeichen 5 K 228/22

DRsp Nr. 2023/14540

Besteuerungsfreiheit bei Grundstücksschenkungen nur unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die von der A durch Stiftungsgeschäft vom ... gegründet wurde. Im Stiftungsgeschäft wurde geregelt, dass die Stiftung als Vermögensausstattung von der A diversen, im einzelnen bezeichneten Grundbesitz in den Gemarkungen 1, 2, 3 und 4 erhält. Gemäß der Stiftungssatzung vereint die Klägerin die am 23.03.1950 in der "Stiftungsgruppe 1 - Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke" der A zusammengefassten rechtlich unselbständigen Stiftungen sowie Schenkungen und Vermächtnisse.