Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie die Umsatzsteuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Nachzahlungszinsen auf Betriebssteuern richtig buchen, damit sich das zu versteuernde Einkommen mindert, und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Bei Unternehmer A fand eine Umsatzsteuer-Außenprüfung statt. Daraufhin wurden eine Umsatzsteuernachzahlung und die dazugehörigen Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO i.H.v. 1.600 € fällig.
Wie werden die Nachzahlungszinsen bilanziell berücksichtigt?
Für Zeiträume ab dem 01.01.2019 wurden die Zinssätze für Verzinsungen nach § 233a AO auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, reduziert. Der Auslöser dafür war die festgestellte Verfassungswidrigkeit der Höhe der Zinssätze von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|