FG Köln - Urteil vom 21.09.2016
4 K 1927/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als Betriebsvermögen mit der Konsequenz der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

FG Köln, Urteil vom 21.09.2016 - Aktenzeichen 4 K 1927/15

DRsp Nr. 2016/18483

Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als Betriebsvermögen mit der Konsequenz der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 vom 12.12.2014 in Form der Einspruchsentscheidung vom 6.7.2015 werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft der Klägerin im Einkommensteuerbescheid 2008 um 533.459 € und im Einkommensteuerbescheid 2009 um 267.040 € reduziert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als Betriebsvermögen mit der Konsequenz der Besteuerung des Veräußerungsgewinns.