FG München - Urteil vom 10.05.2023
4 K 1420/20
Normen:
BewG § 97; BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Bewertung eines Kommanditanteils mit einem negativen Kapitalkonto; Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen auf den 13. Januar 2016 für Zwecke der Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen 4 K 1420/20

DRsp Nr. 2023/10581

Bewertung eines Kommanditanteils mit einem negativen Kapitalkonto; Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen auf den 13. Januar 2016 für Zwecke der Schenkungsteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 97; BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 des Bewertungsgesetzes - BewG -) nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG auf den 13. Januar 2016 für Zwecke der Schenkungsteuer.