Bewirtungskosten für Feierstunde sind keine Werbungskosten
BFH, Urteil vom 04.12.1992 - Aktenzeichen VI R 59/92
DRsp Nr. 1996/9624
Bewirtungskosten für Feierstunde sind keine Werbungskosten
»Bewirtungskosten, die einem Steuerpflichtigen wegen einer Feierstunde aus Anlaß der Beförderung vom Direktor zum Präsidenten des Amtsgerichts entstehen, sind wegen des in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthaltenen Aufteilungs- und Abzugsverbots für Repräsentationsaufwendungen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen.«