BFH - Beschluss vom 22.12.2011
III R 8/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2; BGB § 1360; BGB § 1360a; BGB § 1608 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3174/05

Bezugsfähigkeit eines Unterhaltsanspruchs des verheirateten Kindes eines Kindergeldberechtigten bei fehlenden Unterhaltszahlungen seitens des getrennt lebenden Ehegatten

BFH, Beschluss vom 22.12.2011 - Aktenzeichen III R 8/08

DRsp Nr. 2012/4857

Bezugsfähigkeit eines Unterhaltsanspruchs des verheirateten Kindes eines Kindergeldberechtigten bei fehlenden Unterhaltszahlungen seitens des getrennt lebenden Ehegatten

Erhält das verheiratete Kind eines Kindergeldberechtigten von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Unterhaltszahlungen, so darf der Unterhaltsanspruch nicht als Bezug i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden (entgegen Abschn. 31.2.2. Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG 2010).

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 2; BGB § 1360; BGB § 1360a; BGB § 1608 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater einer im Jahr 1982 geborenen Tochter (T), die seit August 2001 verheiratet war. Im August 2002 trennte sich T von ihrem Ehemann (E), im April 2005 wurde die Ehe geschieden. Trotz eines entsprechenden Urteils des Amtsgerichts R vom 22. Juni 2004 leistete E zunächst keinen Unterhalt an T. Erst im Zwangsvollstreckungsverfahren zahlte er Ende des Jahres 2005 einen Betrag von 4.500 €.