BFH vom 01.03.1972
IV R 166/69
Fundstellen:
BFHE 105, 20
BStBl II 1972, 458

BFH - 01.03.1972 (IV R 166/69) - DRsp Nr. 1997/10982

BFH, vom 01.03.1972 - Aktenzeichen IV R 166/69

DRsp Nr. 1997/10982

»Gibt ein Arbeitnehmer seine unselbständige Tätigkeit auf, um an einem anderen Ort eine gleichartige freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, so sind die Kosten der Verlegung seiner Familienwohnung an den anderen Ort (Umzugskosten) in der Regel Betriebsausgaben.«

I. Streitig war bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965 der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschaft), ob die dem Revisionsbeklagten (Gesellschafter) durch seinen Umzug entstandenen Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden durften.