BFH vom 01.04.1971
IV R 195/69
Fundstellen:
BFHE 102, 85
BStBl II 1971, 522

BFH - 01.04.1971 (IV R 195/69) - DRsp Nr. 1997/10550

BFH, vom 01.04.1971 - Aktenzeichen IV R 195/69

DRsp Nr. 1997/10550

»Die auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung des FG, eine von einem Kaufmann zusammen mit einem Angestellten unternommene Reise in die USA, bei der fast ausschließlich beruflich informierende Veranstaltungen in großer Anzahl besucht wurden, sei weitaus überwiegend betrieblich veranlaßt, ist zwar nicht zwingend, sie verstößt aber auch nicht gegen die Lebenserfahrung.«

I. Die Revisionsbeklagten (im folgenden Kläger) sind Eheleute und persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter einer KG, die den Handel mit Baustoffen betreibt. Streitig ist bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1965, ob die KG die Kosten einer von der Ehefrau (im folgenden Klägerin) und dem als Prokuristen bei der KG angestellten Zeugen R. unternommenen Reise in die USA als Betriebsausgaben behandeln durfte.