BFH vom 01.04.1971
IV R 72/70
Fundstellen:
BFHE 102, 90
BStBl II 1971, 524

BFH - 01.04.1971 (IV R 72/70) - DRsp Nr. 1997/10551

BFH, vom 01.04.1971 - Aktenzeichen IV R 72/70

DRsp Nr. 1997/10551

»1. Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die berufliche Veranlassung des Besuches eines Ärzte-Kongresses, wenn dieser nur 4 1/2 Tage dauert und die Hin- und Rückreise (mit dem Schiff) 16 Tage beansprucht. 2. Hält das FG die Schiffsreise für privat veranlaßt, so kann es nicht mit der Begründung, sie habe keine Mehrkosten gegenüber einer Flugreise verursacht, die gesamten Kosten der Reise als Betriebsausgaben anerkennen.«

I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Streitig ist, ob er die Kosten, die er im Streitjahr 1967 für die Teilnahme an einem internationalen Kongreß für Neurogenetik und Neuroophthalmologie in Montreal (Kanada) aufwendete, bei der Ermittlung seiner Einkünfte als Betriebsausgaben abziehen kann.