I. Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) ist eine schweizerische Kapitalgesellschaft. Sie ist alleinige Gesellschafterin einer inländischen GmbH und außerdem Inhaberin von Genußscheinen in Wertpapierform, die von der GmbH ausgegeben worden sind, der Steuerpflichtigen indes kein Stimmrecht verleihen. Die GmbH hat in der Zeit vom 2. August 1960 bis zum 17. Juni 1962 auf die Genußscheine 19.345.170 DM ausgeschüttet, von denen sie 25 v.H. Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt hat.
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