BFH - 02.03.1983 (I R 100/79) - DRsp Nr. 1997/15586
BFH, vom 02.03.1983 - Aktenzeichen I R 100/79
DRsp Nr. 1997/15586
»Die Überlassung des Rechts zur Errichtung und Ausnutzung von Anschlagsäulen auf öffentlichen Wegen und Plätzen stellt einen Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde dar, wenn die zu Pachtbeginn in ausreichender Zahl vorhandenen gebrauchsfähigen Anschlagsäulen von der Gemeinde an den Werbeunternehmer zwar formal verkauft werden, der Kaufpreis für die Anschlagsäulen sich jedoch in Wirklichkeit als zusätzliches Pachtentgelt darstellt.«