I. Die Ehefrau des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) schuldet dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) Abgaben in Höhe von 600.000 DM. Das FA veranlaßte daher die Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Ehefrau, dessen Ersteher der Kläger ist. Nach den Versteigerungsbedingungen blieben fünf Grundschulden über insgesamt 47.400 DM bestehen.
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