I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ließ in den Jahren ab 1972 an dem Gebäude, das ihm im Jahre 1971 von seiner Mutter überlassen worden war, umfangreiche Baumaßnahmen durchführen. Dadurch wurde -nach seinen eigenen Angaben- die Nutzung des Gebäudes geändert, und zwar dahingehend, daß das Gebäude ab Oktober 1974 nur mehr für Wohnzwecke genutzt wurde.
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