I. Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) bezog im Streitjahr 1964 als angestellter Journalist bei einem Verlag Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Daneben erzielte er als Verfasser von zum Teil selbst vorgetragenen Kommentaren zu politischen Themen für Rundfunk- und Fernsehgesellschaften, aus Vortragstätigkeit und als Teilnehmer an Fernsehdiskussionen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Streitig ist, ob ihm für diese Einkünfte die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG zusteht.
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