BFH vom 02.12.1983
VI R 47/80
Fundstellen:
BFHE 140, 143
BStBl II 1984, 362

BFH - 02.12.1983 (VI R 47/80) - DRsp Nr. 1997/15920

BFH, vom 02.12.1983 - Aktenzeichen VI R 47/80

DRsp Nr. 1997/15920

»Zur Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids, wenn der Tenor einen Gesamtbetrag ausweist und nach Bezeichnung und Inhalt des Bescheids unklar ist, ob das FA eine Lohnsteuerhaftungsschuld oder eine pauschale Lohnsteuerschuld festsetzen wollte.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vertreibt eine Werbezeitung, die wöchentlich bzw. zweimal im Monat erscheint und bei allen Haushalten des Verteilungsgebiets kostenlos ausgetragen wird. Zur Verteilung der Zeitung wurden in den Streitjahren etwa ... Personen als Austräger eingesetzt, die darüber hinaus im Betrieb der Klägerin nicht tätig waren. Um die Lohnsteuernachforderung für diesen Personenkreis geht es im vorliegenden Revisionsverfahren.