I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1973 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger betreibt auf eigenen Grundstücken Parkhäuser. Er ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
In den Jahren seit 1972 schloß der Kläger mit Bauherren, die nach §
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