BFH vom 03.11.1972
I R 208/70
Fundstellen:
BFHE 107, 498
BStBl II 1973, 194

BFH - 03.11.1972 (I R 208/70) - DRsp Nr. 1997/11364

BFH, vom 03.11.1972 - Aktenzeichen I R 208/70

DRsp Nr. 1997/11364

»Eine persönlich steuerbefreite Realgemeinde, die einen körperschaftsteuerpflichtigen Gewerbebetrieb unterhält, kann im Rahmen dieses Gewerbebetriebs gewillkürtes Betriebsvermögen bilden.«

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine Realgemeinde, die vorwiegend Forstwirtschaft betreibt. Sie unterhielt außerdem bis zum Jahr 1949 eine Saline. Nach deren Einstellung nahm sie den Großhandel mit Salz auf. Sie benötigte dafür nur einen Teil des ehemaligen Salinengebäudes ... straße 19. Die nicht benötigten Gebäudeteile wurden in den Jahren 1957/58 nach baulicher Umgestaltung an die Bundespost und ein gewerbliches Unternehmen vermietet. Die Klägerin führte dennoch das gesamte Gebäude in den Bilanzen des Salzgroßhandels, die aus den Bilanzen des Salinenbetriebs fortentwickelt worden waren. Ebenso bilanzierte sie das Wohnhaus ... straße 18, das an Angestellte vermietet war. Ab 1. Januar 1955 nahm sie das sog. Gildehaus, ein Mietwohngrundstück, in die Bilanzen des Salzgroßhandels auf.