Der 1969 verstorbene Abgabepflichtige A war im Erlaßzeitraum 1959 bis 1961 Eigentümer eines mit HGA belasteten Grundstücks, das er 1964 an die Beigeladenen verkauft hat. Die in diesem Erlaßzeitraum zu erbringenden HGA-Leistungen betrugen ...DM. Das Finanzamt (FA) hat seinen Antrag auf Erlaß der HGA (§ 129 LAG) abgelehnt. Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage zunächst durch Teilurteil und schließlich durch Endurteil teilweise statt. Danach war dem Kläger von den im streitigen Erlaßzeitraum fälligen HGA-Leistungen ein Teilbetrag zu erlassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|