BFH - 04.02.1971 (IV 330/65) - DRsp Nr. 1997/10532
BFH, vom 04.02.1971 - Aktenzeichen IV 330/65
DRsp Nr. 1997/10532
»Ist ein Arbeitnehmer tätiger Journalist zugleich als solcher freiberuflich tätig, so sind die hieraus erzielten Einkünfte keine Nebeneinkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4EStG.«