BFH - 04.08.1983 (III R 79 141/81) - DRsp Nr. 1997/15741
BFH, vom 04.08.1983 - Aktenzeichen III R 79 141/81
DRsp Nr. 1997/15741
»Eine Ermäßigung des Grundstückswertes wegen ungewöhnlich starker Beeinträchtigung durch Fluglärm kommt nur für solche Grundstücke in Betracht, die innerhalb der nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971 (BGBl I 1971, 282) festgesetzten Schutzzonen des Lärmschutzbereichs liegen.«
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