Mit Bescheid vom 3. April 1967 forderte das Hauptzollamt (HZA) im Auftrage der beklagten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMV) von der Klägerin 14.088,30 DM Zinsen, weil ihr für im Jahre 1965 abgenommenen Branntwein 199.789,55 DM zuviel an Branntwein-Übernahmegeld gezahlt worden sei. Die Klägerin hat diesen letzteren Betrag am 10. Januar 1967 zurückgezahlt. Gegen den Zinsnachforderungsbescheid erhob die Klägerin mit Schreiben vom 2. Mai 1967, eingegangen beim Bundesfinanzhof (BFH) am 3. Mai 1967, Klage mit dem Antrag, den Bescheid vom 3. April 1967 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 14.088,30 DM nebst 8,5 % Zinsen aus diesem Betrag seit dem 13. April 1967 zu zahlen. Den Zinsbetrag hatte die Klägerin zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen am 13. April 1967 bezahlt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|