BFH vom 08.02.1971
VI R 76/68
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
BFHE 101, 393
BStBl II 1971, 368

BFH - 08.02.1971 (VI R 76/68) - DRsp Nr. 1997/10478

BFH, vom 08.02.1971 - Aktenzeichen VI R 76/68

DRsp Nr. 1997/10478

»Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche sind nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung.«

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Gründe:

I. Die Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist Oberstudienrätin in H. Sie unterrichtet in den Fächern Deutsch und Musik.

Im Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 1966 machte sie Aufwendungen in Höhe von 149 DM für den Besuch einer Konzertreihe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt (FA) lehnte die Berücksichtigung ab. Der Einspruch blieb erfolglos.