BFH vom 08.02.1972
VIII R 9/67
Fundstellen:
BFHE 105, 227
BStBl II 1972, 528

BFH - 08.02.1972 (VIII R 9/67) - DRsp Nr. 1997/11023

BFH, vom 08.02.1972 - Aktenzeichen VIII R 9/67

DRsp Nr. 1997/11023

»Die Bewertungsfreiheit des § 14 BHG 1959 wird durch das dreijährige Verbleiben des Wirtschaftsguts im Anlagevermögen einer Westberliner Betriebstätte bedingt. Das Wirtschaftsgut wird Umlaufvermögen, wenn der Unternehmer den Entschluß faßt, es zu veräußern, und es dementsprechend seinem bisherigen Wirkungskreis entzieht, indem er es einem Händler zur Veräußerung übergibt oder an ihn veräußert.«

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) eine dem Revisionskläger (Steuerpflichtiger) nach § 14 des Berlinhilfegesetzes 1959 (BHG) zugebilligte Sonder-Absetzung für Abnutzung (Sonder-AfA) rückwirkend wieder versagen durfte.

Der Steuerpflichtige erwarb Anfang 1960 einen Lastkraftwagen (LKW) für sein Güterverkehrsunternehmen zum Preise von 54.984 DM und nahm die erhöhte AfA des § 14 BHG zunächst in Höhe von 50 v.H., dann von 60 v.H. des Kaufpreises in Anspruch, die ihm das FA auch gewährte. Am 27. September 1962 gab der Steuerpflichtige den Kraftwagen einem Kraftfahrzeughändler in Zahlung.