BFH vom 08.03.1983
VIII R 111/81
Normen:
EStG (1977) § 7b; EStG (1977) § 7b, § 52 Abs. 10 ;
Fundstellen:
BFHE 138, 215
BStBl II 1983, 498

BFH - 08.03.1983 (VIII R 111/81) - DRsp Nr. 1997/15639

BFH, vom 08.03.1983 - Aktenzeichen VIII R 111/81

DRsp Nr. 1997/15639

»1. Der Senat hält daran fest, daß § 7b EStG in den für die Veranlagungszeiträume vor dem 01.01.1977 maßgebenden Fassungen nicht "Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen" in Wochenendhausgebieten begünstigt. 2. Für "Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen", die nach dem 31.12.1976 hergestellt oder durch nach dem 31.12.1976 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrag erworben oder gleichstehenden Rechtsakt angeschafft worden sind, können erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG 1977 auch dann in Betracht kommen, wenn sie in Wochenendhausgebieten oder Feriengebieten belegen sind.«

Normenkette:

EStG (1977) § 7b; EStG (1977) § 7b, § 52 Abs. 10 ;