I. Für die Jahre des Konkursverfahrens der Revisionsklägerin (KG) - 1954 bis 1961 - war in den einheitlichen Gewinnfeststellungs-Verfahren 1954 bis 1961 streitig:
a) die Höhe der Verlust in den einzelnen Streitjahren, b) ob die Verluste aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt wurden.
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