I. Streitig ist bei der gesonderten Gewinnfestsetzung für 1959, ob jährliche Zahlungen des Klägers und Revisionsklägers, des Steuerpflichtigen, an den Verleger A, zu denen sich der Steuerpflichtige auf die Dauer von 10 Jahren verpflichtet hatte und die der Steuerpflichtige vereinbarungsgemäß im Jahre 1959 in Höhe eines jährlichen Teilbetrags von 30.000 DM leistete, im vollen Umfang abzugsfähiger Aufwand oder zum Teil, nämlich in Höhe von 18.000 DM, erfolgsneutrale Tilgungsraten auf eine zu passivierende Schuld für den Erwerb eines firmenwertähnlichen Wirtschaftsgutes sind.
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