BFH vom 08.06.1972
IV R 88/68
Fundstellen:
BFHE 106, 294
BStBl II 1972, 853

BFH - 08.06.1972 (IV R 88/68) - DRsp Nr. 1997/11198

BFH, vom 08.06.1972 - Aktenzeichen IV R 88/68

DRsp Nr. 1997/11198

»1. Das entgeltlich erworbene Recht am Unternehmen eines Fortsetzungs-Sammelwerks ist ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut. 2. Kurzfristig kündbaren Lieferverträgen über Fortsetzungslieferungen eines Sammelwerks, die zusammen mit dem Recht am Unternehmen dieses Sammelwerks auf den Erwerber übergehen, kann kein selbständiger ziffernmäßig bestimmbarer und vom Wert des Unternehmens abgrenzbarer Wert beigemessen werden.«

I. Streitig ist bei der gesonderten Gewinnfestsetzung für 1959, ob jährliche Zahlungen des Klägers und Revisionsklägers, des Steuerpflichtigen, an den Verleger A, zu denen sich der Steuerpflichtige auf die Dauer von 10 Jahren verpflichtet hatte und die der Steuerpflichtige vereinbarungsgemäß im Jahre 1959 in Höhe eines jährlichen Teilbetrags von 30.000 DM leistete, im vollen Umfang abzugsfähiger Aufwand oder zum Teil, nämlich in Höhe von 18.000 DM, erfolgsneutrale Tilgungsraten auf eine zu passivierende Schuld für den Erwerb eines firmenwertähnlichen Wirtschaftsgutes sind.