BFH vom 08.07.1971
V R 38/68
Fundstellen:
BFHE 103, 257
BStBl II 1972, 44

BFH - 08.07.1971 (V R 38/68) - DRsp Nr. 1997/10746

BFH, vom 08.07.1971 - Aktenzeichen V R 38/68

DRsp Nr. 1997/10746

»Zur Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistung bei Veredelungsarbeiten unter Verwendung von elektrischem Strom.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) führte im Rahmen einer Vereinbarung mit einem ausländischen Unternehmen Rohelektroden ein, veredelte sie zu Graphitelektroden und führte diese an die ausländische Auftraggeberin wieder aus. Für die Ausfuhr der Graphitelektroden beantragte und erhielt die Steuerpflichtige Ausfuhrvergütung.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA - ) forderte durch Bescheid die Ausfuhrvergütung in Höhe von ...DM zurück. Das FA vertrat dabei die Auffassung, daß es sich bei den von der Steuerpflichtigen vorgenommenen Veredelungen der Rohelektroden nicht um Lieferungen, sondern um nicht vergütungsfähige Werkleistungen handele.

Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) wurden die eingeführten Rohelektroden in Brennöfen mit Hilfe von elektrischem Strom stark erhitzt und dadurch in Graphitelektroden umgewandelt.

Die Berufung (Klage) hatte keinen Erfolg.