I. Am 21. Januar 1980 ging beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) ein Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für 1979 ein. In dem amtlichen Vordruck war der Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Steuerpflichtiger angegeben. Auf dem für die Unterschrift vorgesehenen Abschnitt war ein Papierstreifen mit folgendem Text aufgeklebt worden: "Bei der Anfertigung dieses Antrags/dieser Steuererklärung und der Anlagen hat mitgewirkt:
Ich versichere, daß ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Wir erklären hiermit, daß jeder der unterzeichneten Ehegatten berechtigt ist, den Steuerbescheid in Empfang zu nehmen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|