BFH vom 08.09.1971
I R 175/68
Normen:
GewStG § 12 ;
Fundstellen:
BFHE 103, 207
BStBl II 1972, 22

BFH - 08.09.1971 (I R 175/68) - DRsp Nr. 1997/10735

BFH, vom 08.09.1971 - Aktenzeichen I R 175/68

DRsp Nr. 1997/10735

»Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG bringt mit ihrem Hinweis auf den Teilwert die Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für die Bewertung der dem Einheitswert des gewerblichen Betriebs hinzuzurechnenden fremden Wirtschaftsgüter zum Ausdruck. Der Ansatz mit dem Teilwert erfolgt jedoch nur im Regelfall (§ 10 BewG 1965), d.h. soweit sich für die Bewertung eines Wirtschaftsguts aus den Vorschriften des BewG nicht ein anderes ergibt.«

Normenkette:

GewStG § 12 ;

I. Die Revisionsklägerin, eine KG, betreibt ein Steinbruchunternehmen. Das Ausbeutegelände hat sie gepachtet; der Pachtvertrag läuft z.Zt. bis zum Jahre 1990. Der Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) rechnete bei der Ermittlung des Gewerbekapitals der KG für den Erhebungszeitraum 1961 den Wert des Ausbeuterechts mit 527.000 DM gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG dem Einheitswert ihres gewerblichen Betriebs hinzu. Einspruch und Klage der KG blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht (FG) führte aus: