BFH - 08.11.1972 (VI R 115/71) - DRsp Nr. 1997/11378
BFH, vom 08.11.1972 - Aktenzeichen VI R 115/71
DRsp Nr. 1997/11378
»1. Es erscheint verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem leiblichen Vater eines nichtehelichen Kindes auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder am 01.07.1970 der Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 2EStG vorerst versagt geblieben ist. 2. In einem beim Gericht anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren entfällt nicht das Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Entscheidung, wenn die begehrte Eintragung des Freibetrages wegen Ablauf des betreffenden Jahres sich in bezug auf die Einbehaltung von Lohnsteuer nicht mehr auswirken kann.«