I. Streitig ist, ob die anläßlich der Einbringung einer OHG in eine GmbH von dieser übernommene Vermögensabgabeschuld der Gesellschafter bei der Revisionsklägerin D. zu einer Entnahme (§ 10a EStG) geführt hat. Die Revisionskläger (Steuerpflichtigen) sind die früheren Gesellschafter einer OHG. Sie waren wie folgt an der OHG beteiligt: Die Steuerpflichtige D. zu 50 v.H., der Steuerpflichtige S. zu 33 1/3 v.H. und der Steuerpflichtige L. zu 16 2/3 v.H. . Aufgrund notariellen Vertrags vom 13. Juni 1963 brachten die Steuerpflichtigen mit Wirkung vom 1. April 1963 in Anrechnung auf ihre Stammeinlagen das bisher von ihnen als OHG betriebene Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven und dem Recht zur Fortführung der Firma nach dem Stand vom 31. März 1963 aufgrund der Einbringungsbilanz einschließlich der darin enthaltenen Grundstücke in eine neu gegründete GmbH ein.
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