BFH vom 08.12.1971
I R 3/69
Normen:
GewStDV § 3 ;
Fundstellen:
BFHE 104, 174
BStBl II 1972, 289

BFH - 08.12.1971 (I R 3/69) - DRsp Nr. 1997/10898

BFH, vom 08.12.1971 - Aktenzeichen I R 3/69

DRsp Nr. 1997/10898

»1. Für die Anerkennung der Organschaft im Bereich des Rechts der Gewerbesteuer ist es nicht erforderlich, daß die eingegliederte Kapitalgesellschaft gewerblich tätig ist. 2. Das in § 3 GewStDV geforderte Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in ein gewerbliches Unternehmen ist erfüllt, wenn die Obergesellschaft und das Organ wirtschaftlich eine Einheit bilden, die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint.«

Normenkette:

GewStDV § 3 ;