BFH vom 08.12.1972
VI R 237/69
Fundstellen:
BFHE 108, 558
BStBl II 1973, 521

BFH - 08.12.1972 (VI R 237/69) - DRsp Nr. 1997/11536

BFH, vom 08.12.1972 - Aktenzeichen VI R 237/69

DRsp Nr. 1997/11536

»1. Der Senat verbleibt dabei, daß die Ermächtigung in § 9 Abs. 1 Nr. 4 WoPG 1955 zur Bestimmung der dreijährigen Verwendungsfrist im § 16 Abs. 1 WoPDV 1960 ausreicht. 2. Eine vertragsmäßige Verwendung im Sinne des WoPG ist beim Erwerb eines Eigenheims anzunehmen, wenn der Sparer mit Hilfe der prämienbegünstigten Aufwendungen bürgerlich-rechtlicher Eigentümer wurde oder wenigstens die Auflassung an ihn erfolgt ist. Dem steht es ausnahmsweise gleich, wenn der Sparer zunächst nur das wirtschaftliche Eigentum erhält, er zu diesem Zeitpunkt aber von sich aus alles zur Erfüllung des Sparvertrags getan hatte; der Erwerb des bürgerlich-rechtlichen Eigentums muß jedoch, wenn auch nicht unbedingt innerhalb der Dreijahresfrist, nachfolgen.«

Gründe: