BFH - 09.02.1972 (I R 29/70) - DRsp Nr. 1997/10939
BFH, vom 09.02.1972 - Aktenzeichen I R 29/70
DRsp Nr. 1997/10939
»Veranstaltet eine landwirtschaftliche (Zentral-)Genossenschaft eine Studienfahrt, an der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Mitglieder (Landwirte) der ihr angeschlossenen Mitgliedsgenossenschaften teilnehmen, stellen die ihr aus der Veranstaltung erwachsenen Aufwendungen verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn betriebliche Gründe für die Ausdehnung der Teilnehmerzahl auf den genannten Personenkreis nicht nachgewiesen werden können.«
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